News Letter 482 - 4/2020
Zusammenfassung der aktuellen Lage auf dem TI-Sektor und Stellungnahmen
der Duria eG zum Thema (bedeutsam für Ihre TI-Praxisplanungen)
Allgemeine Lage
Man mag es fast nicht mehr hören, aber die Entwicklungen von Komponenten und Anwendungen im Umfeld der Telematikinfrastruktur (TI) verzögern sich weiter. Auch wenn TI-Komponenten von der gematik formal zugelassen sind, dauert es Wochen und Monate bis sie auch tatsächlich für den Endanwender zur Verfügung gestellt werden.
Ein Mitbewerber hat unerfreuliche Erfahrungen gemacht, als er eine neue Version einer TI-Komponente (Konnektor) im August mit einem Aufruf bei allen seinen Praxen eingespielt hatte. Hunderte von Praxen hatten keinen Zugriff mehr auf die TI. Daraufhin wurde die Empfehlung ausgesprochen, das Update nicht zu installieren. Eine neue Version wurde erst in den letzten Tagen bereitgestellt.
Die Duria eG hält sich deshalb mit einer vorschnellen Installation sehr zurück. Zunächst werden im Haus entsprechende Tests gemacht und Erfahrungen gesammelt. Wir werden zu gegebener Zeit wieder ein im Hintergrund durchgeführtes Update – sofern möglich – anstoßen.
Wie im letzten Letter bereits berichtet, muss laut Gesetz zum 1.1.2021 der für die Krankenkasse relevante Durchschlag der AU digital signiert mit dem Heilberufeausweis und elektronisch via neuem KIM-Fachdienst über die TI versandt werden. Es handelt sich dabei um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Vor Monaten wurde inoffiziell schon von verschiedenen Seiten kolportiert, dass eine Verschiebung auf den 1.10.2021 im Raum steht. Auch drei Monate später hat es bis Mitte November weder die Politik noch die Selbstverwaltung geschafft, ein offizielles und verbindliches Statement abzugeben.
Schaut man genauer hin, so sind die bisher bereit gestellten Vorgaben im Status „In Arbeit“ und „vorbehaltlich der Zustimmung des GKV-SV“. Zudem gibt es grundlegenden Diskussionsbedarf in der Abstimmung zwischen KBV, gematik und Kassen. So ist bisher nicht geklärt, in welchem Anwendungsfall eine eStorno Nachricht via KIM an die Kasse verschickt werden soll oder wie gehen wir damit um, wenn beim Versand einer eAU mehrere Empfängeradressen auf Kassenseite zur Verfügung stehen. Auch die vielen Fragen, wie die Benachrichtigungen von den Kassen aussehen und wie sie
zu verarbeiten sind, sind offen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass in allen Fragen bzgl. Verzögerungen mit und in der TI immer ein Versagen der Industrie an erster Stelle steht. Schaut man aber auch nur einmal genauer hin, so lassen sich die Gründe leicht herleiten, warum diese Verzögerungen zustande kommen.
Sie sind ursächlich in unvollständigen, fehlerhaften Spezifikationen oder nicht gelösten Grundsatzfragen zu suchen. Hier spielen sicher die Versäumnisse der beteiligten Organisationen eine maßgebliche Rolle. In den bekannten Pressemitteilungen wird dies leider nie in der Form dargestellt.
Mitte November wurde bekannt, dass die Softwareanbieter bis zum 30. Juni 2021 eine Zertifizierung für die eAU vorlegen müssen (die gematik hatte darüber aber noch keine Kenntnisse erlangt) und die Praxen müssen bis zum 30. Sep. 2021 nicht mit Sanktionen rechnen, wenn die AU wie bisher ausgedruckt wird. Die KVen fordern zunehmend ihre Mitglieder auf, die erforderlichen Komponenten zeitnah zu bestellen. Dazu zählen der KIM-Fachdienst und der elektronische Heilberufeausweis (eHBA).
Bei der Wahl des KIM-Fachdienstes legen wir großen Wert auf die Möglichkeiten der tiefen Integration. Wir schauen uns derzeit verschiedene Fachdienste an und werden unseren Anwendern rechtzeitig unsere Entscheidung mitteilen. Sollte sich die Praxis für einen anderen als den von uns empfohlenen Fachdienst entscheiden, so wird sich die Praxis selbst um die Einrichtung kümmern müssen. Diesen Support kann die Duria nicht übernehmen.
Darüber hinaus werben die KVen damit, dass das Schreiben des Notfalldatensatz (NFD) auf die eGK zusätzlich honoriert wird und dass bei Bereitstellung von Notfalldatensatz oder elektronischem Medikationsplan (eMP) zusätzliche Kartenterminals, die am Konnektor angeschlossen werden können, finanziert werden. Bei beiden Anwendungen werden die Datensätze für NFD und eMP auf die eGK geschrieben, nachdem der Patient seinen PIN eingegeben hat. Der Patient erhält die PIN von seiner Krankenkasse und muss sie in der Praxis bereithalten.
In den letzten Tagen erschien der Entwurf des dritten Digitalisierungsgesetzes „Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)“ aus dem BMG. Neben vielen Weiterentwicklungen rund um die Telemedizin und der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) wurden auch neue Aussagen zu den kartenbasierten Anwendungen gemacht. So sollen ab 2023 diese Anwendungen ersetzt werden durch neue Anwendungen auf Basis der elektronischen Patientenakte (ePA). D. h. nun konkret, dass Anwendungen – wie bspw. der NFD und der eMP, die bis heute nicht im Feld sind, ersetzt werden durch völlig neue Konzepte.
Mitte November hat der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Warnung an 65 bundesweit agierende Krankenkassen verschickt. Dort mahnt er die Kassen, ab dem 1.1.2021 nur solche ePAs anzubieten, die der DSGVO entsprechen. Zum Hintergrund: Ab dem 1.1.2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Von der tatsächlichen Umsetzung werden wir voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte eine Unterstützung der ePA Funktionalität bereitstellen, da es unter anderem auch an der erforderlichen Konnektorversion PTV4 mangelt.
Die Fa. IBM hat Mitte November das Bieterverfahren für das elektronische Rezept (eRP) gewonnen, das Mitte 2021 in den Praxen starten soll. Dies bedeutet, dass IBM zukünftig den zentralen Fachdienst für das eRP übernimmt. Über diesen Fachdienst wird das in der Praxis erstellte eRP übertragen, verschlüsselt gespeichert und von der Apotheke herunter geladen. Dazu soll es dann eine Patienten App und einen Barcode geben. Die Bedienung des eRP-Fachdienstes muss aus DURIA heraus erfolgen.